Ihr erinnert euch vielleicht an einen Blogeintrag, den ich vor ein paar Wochen gepostet habe. Dabei ging es um die Klage von foodwatch gegen Unilever. Der Konzern stellt die Margarine Becel proAktiv her und wirbt dafür mit einer cholesterinsenkenden Wirkung. Becel proAktiv enthält Pflanzensterine, die laut einiger Forschungen das Risiko auf Herzkrankheiten allerdings eher erhöhen, als es zu senken.
Das erste Urteil entschied, bei "senkt aktiv den Cholesterinspiegel" halte es sich um eine Meinungsäußerung und nicht um eine Tatsachenbehauptung. Daher wäre der Werbespruch zulässig. In zweiter Instanz hat sich dieses Urteil nun nicht geändert und Unilever darf weiter mit der Behauptung - Verzeihung, Meinungsäußerung - werben.
Foodwatch lässt sich nicht beirren und hat beim EU-Gesundheitskommissar umgehend beantragt, dass Becel proAktiv die Zulassung als Lebensmittel entzogen wird. Die Organisation kann das Urteil nicht nachvollziehen: "Unilever darf öffentlich die Meinung vertreten, dass es keinen Hinweis auf Nebenwirkungen von Becel pro.activ gibt – gleichzeitig können wir belegen, dass eine ganze Reihe von wissenschaftlichen Veröffentlichungen auf gesundheitliche Risiken hinweist."
Hier könnt ihr die Stellungnahme von foodwatch zu dem Thema lesen.
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